Wein & Marken
Wine Trademarks 2008: Lady Rhine
Es handelt sich hierbei um eine Wort/Bildmarke Registernummer:30760696.1 . Inhaber ist die Schmitt Söhne GmbH Weinkellerei, 54340 Longuich. Die Marke wurde für die Klasse 33
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To show the recent posts is just one thing you can use this tabbed section for. There are many more. It´s up to your creativity.
About this Theme
The first version of this theme back in January 2008 was inspired by the great magazine style themes of Brian Gardner and Darren Hoyt. I took those elements that I liked the most in every theme and combined them together in one single theme. The different page templates are inspired by Brian Gardners "Revolution" theme, other elements are taken from "Mimbo" by Darren Hoyt. The Tabbed section is created by using jQuery ui.tabs by Klaus Hartl (stilbuero.de). Meanwihle the theme walked through a lot of development and got its own individual face and functions.
The Name of the theme was inspired by the famous American jazz sax-player, Branford Marsalis. Although I´m German, I decided to present this theme in english in order to make it available for a greater audience.
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Allgemeines
Wein & Marken
Weinbau
Es handelt sich hierbei um eine Wort/Bildmarke Registernummer:30760696.1 . Inhaber ist die Schmitt Söhne GmbH Weinkellerei, 54340 Longuich. Die Marke wurde für die Klasse 33
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Der Markentext lautet: Philip Kuhn Terra Negra Pfalz. Es handelt sich um eine Wort-Bildmarke, welche unter der Registernummer: 30757312.5 geführt wird. Inhaber der Marke ist
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Luitmar ist eine Wort-/Bildmarke. Der Markentext lautet Philip Kuhn Luitmar Pfalz. Inhaber ist Herr Kuhn Philipp, 67229 Laumersheim. Die Marke wird unter der Registernummer 30757311.7
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Weinrecht
Aromatisierter weinhaltiger Cocktail darf Sekt enthalten Ein Mischgetränk, das sich u.a. aus mehr als 50 % Sekt und Orangennektar zusammensetzt, darf als aromatisierter weinhaltiger Cocktail bezeichnet und unter der Angabe „mit Sekt & Orange“ in den Verkehr gebracht werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Eine Sektkellerei stellt das Mischgetränk unter dem Namen „Mousseux Orange“ her. Es wird in einer
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Wein
Aromatisierter weinhaltiger Cocktail darf Sekt enthalten Ein Mischgetränk, das sich u.a. aus mehr als 50 % Sekt und Orangennektar zusammensetzt, darf als aromatisierter weinhaltiger Cocktail bezeichnet und unter der Angabe „mit Sekt & Orange“ in den Verkehr gebracht werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Eine Sektkellerei stellt das Mischgetränk unter dem Namen „Mousseux Orange“ her. Es wird in einer
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