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		<title>Wine Trademarks 2008: Lady Rhine</title>
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		<pubDate>Wed, 09 Jul 2008 16:04:29 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Es handelt sich hierbei um eine Wort/Bildmarke Registernummer:30760696.1 . Inhaber ist die Schmitt S&#246;hne GmbH Weinkellerei, 54340 Longuich. Die Marke wurde f&#252;r die Klasse 33 (NCL9) eingetragen. Anmeldetag war der 15.09.2007. Tag der Eintragung: 06.12.2007. Tag der ver&#246;ffentlichung der Eintragung 11.01.2008. 

 ▌KWK ▌Rechtsanw&#228;lte, RA H. Kiefer ▌
Kanzlei f&#252;r Neue Medien, Weinrecht, Arbeit und Steuern
Rechtsanwalt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es handelt sich hierbei um eine Wort/Bildmarke Registernummer:30760696.1 . Inhaber ist die Schmitt S&#246;hne GmbH Weinkellerei, 54340 Longuich. Die Marke wurde f&#252;r die Klasse 33 (NCL9) eingetragen. Anmeldetag war der 15.09.2007. Tag der Eintragung: 06.12.2007. Tag der ver&#246;ffentlichung der Eintragung 11.01.2008. </p>
<p><img src="http://img181.imageshack.us/img181/5135/n3076069611cn8.jpg" alt="" /></p>
<p><a href="http://www.kiefer-woerner.de"> ▌KWK ▌Rechtsanw&#228;lte, RA H. Kiefer ▌</a><br />
<strong>Kanzlei f&#252;r Neue Medien, Weinrecht, Arbeit und Steuern</strong><br />
Rechtsanwalt Holger Kiefer, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer,berichtet zum Thema <strong>Markenrecht</strong> und <strong>Weinrecht</strong></p>
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		<title>Aromatisierter weinhaltiger Cocktail darf Sekt enthalten</title>
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		<pubDate>Wed, 09 Jul 2008 15:31:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ein Mischgetr&#228;nk, das sich u.a. aus mehr als 50 % Sekt und Orangennektar zusammensetzt, darf als aromatisierter weinhaltiger Cocktail bezeichnet und unter der Angabe „mit Sekt &#038; Orange“ in den Verkehr gebracht werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Eine Sektkellerei stellt das Mischgetr&#228;nk unter dem Namen „Mousseux Orange“ her. Es wird in einer schaumwein&#228;hnlichen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Mischgetr&#228;nk, das sich u.a. aus mehr als 50 % Sekt und Orangennektar zusammensetzt, darf als aromatisierter weinhaltiger Cocktail bezeichnet und unter der Angabe „mit Sekt &#038; Orange“ in den Verkehr gebracht werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.</p>
<p>Eine Sektkellerei stellt das Mischgetr&#228;nk unter dem Namen „Mousseux Orange“ her. Es wird in einer schaumwein&#228;hnlichen Glasflasche mit den Etikettangaben „mit Sekt &#038; Orange, aromatisierter weinhaltiger Cocktail“ vertrieben. Das Land sieht in Etikettierung und Auf­machung des Getr&#228;nks eine Irref&#252;hrung der Verbraucher. Das Verwaltungsgericht hat die Klage der Kellerei auf Feststellung, dass es an einer Irref&#252;hrung fehle, abgewiesen. Dem ist das Oberverwaltungsgericht nicht gefolgt und hat der Klage im Berufungsverfahren statt­gegeben.<br />
<img src="http://img149.imageshack.us/img149/3848/orangen22259162mc7.jpg" alt="" /><br />
Es sei zul&#228;ssig, einen aromatisierten weinhaltigen Cocktail unter der Verwendung von Sekt herzustellen. Nach der anzuwendenden EU-Verordnung sei „Wein“ als Grundbestandteil erlaubt, der als &#252;bergreifender Begriff auch Sekt einschlie&#223;e. Das Getr&#228;nk berge in seiner Gesamtaufmachung auch nicht die Gefahr einer Irref&#252;hrung des Verbrauchers. Die Etikett­angaben „mit Sekt &#038; Orange“ und „aromatisierter weinhaltiger Cocktail“ machten deutlich, dass es sich um ein aus mehreren Bestandteilen hergestelltes Mischgetr&#228;nk handele. Eine T&#228;uschungsgefahr dar&#252;ber, dass stattdessen ein „Sekt“ oder ein „Sekt-Orange“ vorliege, bestehe nicht.     </p>
<p><strong>Quelle:</strong> <a href="Urteil vom 2. Juli 2008, Aktenzeichen: 8 A 10310/08.OVG">OVG Rheinland Pfalz vom 09.07.2008</a></p>
<p><a href="http://www.kiefer-woerner.de"> ▌KWK ▌Rechtsanw&#228;lte, RA H. Kiefer ▌</a><br />
<strong>Kanzlei f&#252;r Neue Medien, Weinrecht, Arbeit und Steuern</strong><br />
Rechtsanwalt Holger Kiefer, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer,berichtet zum Thema <strong>Markenrecht</strong> und <strong>Weinrecht</strong></p>
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		<title>Wine Trademarks 2008: Terra Negra</title>
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		<pubDate>Wed, 09 Jul 2008 05:58:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Markentext lautet: Philip Kuhn Terra Negra Pfalz. Es handelt sich um eine Wort-Bildmarke, welche unter der Registernummer: 30757312.5 gef&#252;hrt wird. Inhaber der Marke ist Herr Philip Kuhn, Gro&#223;karlbacherstr. 20, 67229 Laumersheim. Die Marke ist f&#252;r folgende Waren/Dienstleistungen eingetragen: Klasse 33 (NCL9, Wein und Spirituosen. Die Marke wurde am 31.08.2007 angemeldet und mit Datum vom [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Markentext lautet: Philip Kuhn Terra Negra Pfalz. Es handelt sich um eine Wort-Bildmarke, welche unter der Registernummer: 30757312.5 gef&#252;hrt wird. Inhaber der Marke ist Herr Philip Kuhn, Gro&#223;karlbacherstr. 20, 67229 Laumersheim. Die Marke ist f&#252;r folgende Waren/Dienstleistungen eingetragen: Klasse 33 (NCL9, Wein und Spirituosen. Die Marke wurde am 31.08.2007 angemeldet und mit Datum vom 12.12.2007 eingetragen.</p>
<p><img src="http://img241.imageshack.us/img241/6898/n3075731251ww0.jpg" alt="" /></p>
<p><a href="http://www.kiefer-woerner.de"> ▌KWK ▌Rechtsanw&#228;lte, RA H. Kiefer ▌</a> <strong>Kanzlei f&#252;r Neue Medien, Weinrecht, Arbeit und Steuern</strong><br />
Rechtsanwalt Holger Kiefer, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer,berichtet zum Thema <strong>Markenrecht</strong> und <strong>Weinrecht</strong></p>
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		<title>Wine Trademarks 2008 : Luitmar</title>
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		<pubDate>Tue, 08 Jul 2008 13:41:00 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Luitmar ist eine Wort-/Bildmarke. Der Markentext lautet Philip Kuhn Luitmar Pfalz. Inhaber ist Herr Kuhn Philipp, 67229 Laumersheim. Die Marke wird unter der Registernummer 30757311.7 beim deutschen Patent- und Markenamt gef&#252;hrt. Die Marke beinhaltet die Klasse 33 (NCL9) Wein und Spirituosen. Eingetragen wurde die Marke am 12.12.2007. Die Markeneintragung wurde am 11.01.2008 ver&#246;ffentlicht.

 ▌KWK ▌Rechtsanw&#228;lte, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Luitmar ist eine Wort-/Bildmarke. Der Markentext lautet Philip Kuhn Luitmar Pfalz. Inhaber ist Herr Kuhn Philipp, 67229 Laumersheim. Die Marke wird unter der Registernummer 30757311.7 beim deutschen Patent- und Markenamt gef&#252;hrt. Die Marke beinhaltet die Klasse 33 (NCL9) Wein und Spirituosen. Eingetragen wurde die Marke am 12.12.2007. Die Markeneintragung wurde am 11.01.2008 ver&#246;ffentlicht.</p>
<p><img src="http://img58.imageshack.us/img58/3553/n3075731171gy6.jpg" alt="Quelle. dpma" /></p>
<p><a href="http://www.kiefer-woerner.de"> ▌KWK ▌Rechtsanw&#228;lte, RA H. Kiefer ▌</a> <strong>Kanzlei f&#252;r Neue Medien, Weinrecht, Arbeit und Steuern</strong><br />
Rechtsanwalt Holger Kiefer, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer,berichtet zum Thema <strong>Markenrecht</strong> und <strong>Weinrecht</strong></p>
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		<title>Hessen: Mehr Lohn im Weinbau</title>
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		<pubDate>Tue, 08 Jul 2008 12:08:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die L&#246;hne im hessischen Weinbau steigen zum 1. Juli um drei Prozent. Damit betrage der so genannte Ecklohn 11,05 Euro je Stunde, teilte die Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) am Montag in Wiesbaden mit.

Zum Juni 2009 sei eine zweite Anhebung um drei Prozent vereinbart worden.
Der Tarifvertrag laufe &#252;ber zwei Jahre. Die mit dem Land- und Forstwirtschaftlichen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die L&#246;hne im hessischen Weinbau steigen zum 1. Juli um drei Prozent. Damit betrage der so genannte Ecklohn 11,05 Euro je Stunde, teilte die Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) am Montag in Wiesbaden mit.<br />
<img src="http://img56.imageshack.us/img56/5142/p1110855272833hi5.jpg" alt="" /><br />
Zum Juni 2009 sei eine zweite Anhebung um drei Prozent vereinbart worden.<br />
Der Tarifvertrag laufe &#252;ber zwei Jahre. Die mit dem Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverband Hessen vereinbarten Einkommensverbesserungen gelten nach Angaben der Gewerkschaft auch f&#252;r die Saisonkr&#228;fte. Die Zahl der Arbeiter, Angestellten und Saisonkr&#228;fte im Rheingau und an der hessischen Bergstra&#223;e konnte die Gewerkschaft nicht nennen.</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/nachrichten/hessen/?cnt=1360336">Frankfurter Rundschau</a></p>
<p><a href="http://www.kiefer-woerner.de"> ▌KWK ▌Rechtsanw&#228;lte, RA H. Kiefer ▌</a> <strong>Kanzlei f&#252;r Neue Medien, Weinrecht, Arbeit und Steuern</strong><br />
Rechtsanwalt <strong>Holger Kiefer</strong>, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer,berichtet zum Thema <strong>Arbeitsrecht, Weinbau</strong></p>
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		<title>Winzer wegen versuchten Mordes verurteilt</title>
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		<pubDate>Wed, 21 May 2008 07:00:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bereits im Februar 2008 hatten wir hier &#252;ber den Mordversuch berichet Nun wurde das Urteil verk&#252;ndet.

Der 56 Jahre alte Wirt eines Heurigenlokals ist wegen eines Mordanschlags mit einer vergifteten Praline auf den B&#252;rgermeister der nieder&#246;sterreichischen Gemeinde Spitz zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Die acht Geschworenen sprachen den Angeklagten wegen versuchten Mordes einstimmig schuldig.
Quelle: n-tv.de [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bereits im Februar 2008 hatten wir <a href="http://winzerverzeichnis.eu/?p=130">hier</a> &#252;ber den Mordversuch berichet Nun wurde das Urteil verk&#252;ndet.</p>
<p><img src="http://img169.imageshack.us/img169/832/natur941116413lx5.jpg" alt="pixelio.de" width="278" height="240" /></p>
<p>Der 56 Jahre alte Wirt eines Heurigenlokals ist wegen eines Mordanschlags mit einer vergifteten Praline auf den B&#252;rgermeister der nieder&#246;sterreichischen Gemeinde Spitz zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Die acht Geschworenen sprachen den Angeklagten wegen versuchten Mordes einstimmig schuldig.</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.n-tv.de/56Jaehriger_verurteilt_Haft_fuer_PralinenAnschlag/210520083405/967171.html">n-tv.de vom 21.05.2008</a></p>
<p><a href="http://www.kiefer-woerner.de"> ▌KWK ▌Rechtsanw&#228;lte, RA H. Kiefer ▌</a><br />
Rechtsanwalt Holger Kiefer, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer</p>
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		<title>VG Koblenz: Streit um L&#228;rm einer Abf&#252;llanlage</title>
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		<pubDate>Mon, 25 Feb 2008 07:48:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ein Nachbar wird durch die Erteilung einer Nachtrags-Baugenehmigung, mit der dem Inhaber eines Weinguts in Zell/Merl erlaubt wird, seine Abf&#252;llanlage bei gekippten Fenstern zu betreiben, nicht in seinen Rechten verletzt. Dies entschied das VG Koblenz.

Nach der mit den Genehmigungsunterlagen vorgelegten Beschreibung f&#252;r eine geplante Betriebserweiterung war vorgesehen, T&#252;ren und Fenster der neuen Halle beim Betrieb [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Nachbar wird durch die Erteilung einer Nachtrags-Baugenehmigung, mit der dem Inhaber eines Weinguts in Zell/Merl erlaubt wird, seine Abf&#252;llanlage bei gekippten Fenstern zu betreiben, nicht in seinen Rechten verletzt. Dies entschied das VG Koblenz.<br />
<img src="http://img139.imageshack.us/img139/6949/im000243178247fb5.jpg" /><br />
Nach der mit den Genehmigungsunterlagen vorgelegten Beschreibung f&#252;r eine geplante Betriebserweiterung war vorgesehen, T&#252;ren und Fenster der neuen Halle beim Betrieb der Abf&#252;llanlage geschlossen zu halten. Dementsprechend wurde 2001 die Erweiterung vom Landkreis Cochem-Zell genehmigt. Nachdem das Vorhaben verwirklicht worden war, reichte der Inhaber des Weingutes nach Einholung einer Stellungnahme eines L&#228;rmsachverst&#228;ndigen einen Nachtrags-Bauantrag ein. Er sah es nicht als erforderlich an, dass beim Betrieb der Abf&#252;llanlage die Fenster g&#228;nzlich geschlossen bleiben m&#252;ssen. Auch diese Genehmigung wurde ihm im Juli 2005 vom Landkreis erteilt. Die hiergegen von einem Nachbarn nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhobene Klage wies das VG Koblenz ab, nachdem es die entstehenden L&#228;rmimmissionen von einem Sachverst&#228;ndigen messen gelassen hatte.</p>
<p>Der Nachbar, so die Richter, m&#252;sse den Betrieb der Abf&#252;llanlage auch bei gekippten Fenstern hinnehmen. Allen schon aufgrund urspr&#252;nglich erteilter Genehmigungen stehe fest, dass die Abf&#252;llanlage im neuen Betriebsgeb&#228;ude genutzt werden d&#252;rfe. Diese Nutzung, die nur zur Tageszeit erfolgen d&#252;rfe, sei auch bei gekippten Fenstern nicht r&#252;cksichtslos. Dies folge aus dem vom Gericht eingeholten Sachverst&#228;ndigengutachten. Danach werde bei einem entsprechenden Betrieb der Abf&#252;llanlage der Immissionsrichtwert f&#252;r ein Dorfgebiet, Mischgebiet oder eine Gemengelage, der 60 db(A) betrage, deutlich unterschritten. Der ermittelte Wert erreiche danach sogar den Tagesimmissionsrichtwert f&#252;r ein reines Wohngebiet nicht.</p>
<p><strong>Quelle:</strong> <a href="http://www.justiz.rlp.de/justiz/nav/a0b/a0bc3768-b0b2-11d4-a737-0050045687ab,00000000-0000-0000-0000-000000000000,,,2be70a9f-3079-06fd-35a3-11bb63b81ce4.htm">Pressemitteilung des VG Koblenz vom25.02.2008;</a>  Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 12. Februar 2008, 7 K 771/06.KO</p>
<hr size="2" width="100%" /><a href="http://www.kiefer-woerner.de" target="_parent">Berichtet im Immissionsschutzrecht, Weinrecht durch Rechtsanwalt Holger Kiefer, KWK Rechtsanw&#228;lte, B&#252;ro Maikammer, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer</a><br />
<hr size="2" width="100%" />
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		<title>EU-Weinmarktreform</title>
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		<pubDate>Sat, 29 Dec 2007 15:02:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Was wurde nun wirklich durch die Kommission beschlossen. Nachdem man in der Presse vieles lesen durfte was tats&#228;chlich falsch ist, insbesondere wenn es um Begrifflichkeiten geht, hier der Original Text der Presseerkl&#228;rung der Kommission zur Weinmarktreform:


 Nationale Finanzrahmen:
Diese Finanzrahmen werden den Mitgliedstaaten die M&#246;glichkeit geben, die Massnahmen an ihre jeweilige Situation anzupassen. M&#246;gliche Massnahmen sind [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Was wurde nun wirklich durch die Kommission beschlossen. Nachdem man in der Presse vieles lesen durfte was tats&#228;chlich falsch ist, insbesondere wenn es um Begrifflichkeiten geht, hier der Original Text der Presseerkl&#228;rung der Kommission zur Weinmarktreform:</p>
<p><img src="http://img95.imageshack.us/img95/4526/wassertropfen01ml0.jpg" height="263" width="393" /></p>
<p><span id="more-17"></span></p>
<h4> Nationale Finanzrahmen:</h4>
<p>Diese Finanzrahmen werden den Mitgliedstaaten die M&#246;glichkeit geben, die Massnahmen an ihre jeweilige Situation anzupassen. M&#246;gliche Massnahmen sind u.a.: Absatzf&#246;rderung in Drittl&#228;ndern, Umstrukturierung/Umstellung von Rebfl&#228;chen, Modernisierung der Produktionskette, Innovation, Unterst&#252;tzung f&#252;r die gr&#252;ne Weinlese und neue Massnahmen zum Krisenmanagement.</p>
<h4>Massnahmen zur Entwicklung des l&#228;ndlichen Raums:</h4>
<p>Mittel werden auf die Massnahmen zur l&#228;ndlichen Entwicklung &#252;bertragen und sind den Weinbauregionen vorbehalten. Die Massnahmen k&#246;nnten Folgendes umfassen: Niederlassung von Jungweinbauern, Verbesserung der Vermarktung, Berufsbildung, F&#246;rderung von Erzeugerorganisationen, Unterst&#252;tzung zur Deckung der mit der Erhaltung von Kulturlandschaften verbundenen Zusatzkosten und Einkommenseinbussen sowie Vorruhestand.</p>
<h4>Pflanzungsrechte:</h4>
<p>Die Pflanzungsrechte werden bis zum Jahr 2015 schrittweise abgeschafft, mit der M&#246;glichkeit, sie auf nationaler Ebene bis 2018 beizubehalten.</p>
<h4>Schrittweise Abschaffung der Destillationsregelungen:</h4>
<p>Die Dringlichkeitsdestillation wird nach Ermessen der Mitgliedstaaten auf vier Jahre bis zum Ende des Wirtschaftsjahres 2011/12 begrenzt, wobei die Ausgaben im ersten Jahr auf 20 %, im zweiten Jahr auf 15 %, im dritten Jahr auf 10 % und im vierten Jahr auf 5 % des nationalen Finanzrahmens beschr&#228;nkt sind. Die Destillation zu Trinkalkohol wird innerhalb von vier Jahren schrittweise abgeschafft, wobei eine produktgekoppelte Zahlung w&#228;hrend der &#220;bergangszeit durch die Einbeziehung in die entkoppelte Betriebspr&#228;mie abgel&#246;st wird. Die Mitgliedstaaten werden die Destillation von Nebenerzeugnissen verlangen k&#246;nnen, die aus dem nationalen Finanzrahmen in deutlich geringerer H&#246;he als bisher finanziert wird, wobei die Erfassungs- und Verarbeitungskosten der Nebenerzeugnisse gedeckt sind.</p>
<h4>Einf&#252;hrung der Betriebspr&#228;mienregelung:</h4>
<p>Die entkoppelte Betriebspr&#228;mie wird den Keltertraubenerzeugern nach Ermessen der Mitgliedstaaten sowie allen Weinbauern gew&#228;hrt, die ihre Rebfl&#228;chen roden.</p>
<h4>Rodung:</h4>
<p>Es gibt eine dreij&#228;hrige freiwillige Rodungsregelung f&#252;r eine Gesamtfl&#228;che von 175 000 Hektar mit einer im Laufe der drei Jahre schrittweise verringerten Pr&#228;mie. Ein Mitgliedstaat kann die Rodung einstellen, wenn die gerodete Fl&#228;che 8 % der gesamten Weinbaufl&#228;che des Mitgliedstaats oder 10 % der gesamten Weinbaufl&#228;che einer Region &#252;bersteigt. Die Kommission kann die Rodung einstellen, wenn die gerodete Fl&#228;che 15 % der gesamten Weinbaufl&#228;che eines Mitgliedstaats erreicht. Die Mitgliedstaaten k&#246;nnen auch Rodungen in Berggebieten und Steillagen sowie aus umweltbedingten Gr&#252;nden ausschliessen.</p>
<h4>&#214;nologische Verfahren:</h4>
<p>Die Zust&#228;ndigkeit f&#252;r die Genehmigung neuer bzw. die &#196;nderung bestehender &#246;nologischer Verfahren wird auf die Kommission &#252;bertragen, die die von der OIV genehmigten &#246;nologischen Verfahren bewertet und einige davon in die Liste der genehmigten EU-Verfahren aufnimmt.</p>
<h4>Bessere Etikettierungsvorschriften:</h4>
<p>Das Konzept f&#252;r Qualit&#228;tsweine aus der EU wird sich auf Weine mit gesch&#252;tzten geografischen Angaben und Weine mit gesch&#252;tzter Ursprungsbezeichnung gr&#252;nden. Fest etablierte nationale Qualit&#228;tspolitiken werden beibehalten. Die Etikettierung wird vereinfacht und wird so bei EU-Weinen ohne geografische Angabe erm&#246;glichen, die Rebsorte und den Jahrgang auf dem Etikett anzugeben. Bestimmte traditionelle Begriffe und Flaschenformen k&#246;nnen weiterhin gesch&#252;tzt werden.</p>
<h4>Trockenzuckerung:</h4>
<p>Die Trockenzuckerung ist weiterhin erlaubt, obwohl die H&#246;chstgehalte der Anreicherung mit Zucker oder Traubenmost gesenkt werden. Die Mitgliedstaaten k&#246;nnen bei der Kommission im Falle aussergew&#246;hnlicher klimatischer Bedingungen beantragen, die h&#246;chstzul&#228;ssige Anreicherung anzuheben.</p>
<h4>Beihilfe f&#252;r die Verwendung von Traubenmost:</h4>
<p>Diese Beihilfe darf in ihrer derzeitigen Form vier Jahre lang weitergezahlt werden. Nach dieser &#220;bergangszeit werden die Ausgaben f&#252;r die Mostbeihilfe in entkoppelte Zahlungen an die Weinerzeuger umgewandelt.</p>
<h4>Update:</h4>
<p>Passend zu diesem Bericht habe ich bei <a href="http://drinktank.blogg.de/" target="_blank">DrinkTank</a> einen Artikel zu diesem Thema gefunden welcher belegt, mit welcher Unkenntnis  in der Presse &#252;ber dieses Thema berichtet wurde.</p>
<p><strong>Berichtet durch Holger Kiefer, Maikammer, KWK Rechtsanw&#228;lte </strong></p>
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		<title>OVG: Keine Zuteilung weiterer &#8220;Alter Reben&#8221; in der Weinbergsflurbereinigung</title>
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		<pubDate>Fri, 21 Dec 2007 09:44:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wein]]></category>
		<category><![CDATA[Weinrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Alte Reben]]></category>
		<category><![CDATA[Flurbereinigung]]></category>
		<category><![CDATA[Weinbau]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Wegfall von Weinbergsfl&#228;chen mit alten Reben muss in der Flurbereinigung nicht durch die Zuteilung anderer Fl&#228;chen mit vergleichbaren Reben ausgeglichen werden. Dies ent­schied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz – Flurbereinigungsgericht f&#252;r Rheinland-Pfalz und das Saarland –.

Die Kl&#228;ger bewirtschaften in Bernkastel-Wehlen ein Weingut. Auf 75% der Rebfl&#228;chen befin­den sich &#252;ber 30 Jahre alte wurzelechte Reben (sog. „Ewige [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Wegfall von Weinbergsfl&#228;chen mit alten Reben muss in der Flurbereinigung nicht durch die Zuteilung anderer Fl&#228;chen mit vergleichbaren Reben ausgeglichen werden. Dies ent­schied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz – Flurbereinigungsgericht f&#252;r Rheinland-Pfalz und das Saarland –.<br />
<img src="http://img178.imageshack.us/img178/8403/dscf0003198950fq3.jpg" alt="" /><br />
Die Kl&#228;ger bewirtschaften in Bernkastel-Wehlen ein Weingut. Auf 75% der Rebfl&#228;chen befin­den sich &#252;ber 30 Jahre alte wurzelechte Reben (sog. „Ewige Weinberge“). Gegen den Flur­bereinigungsplan „Zeltinger-Sonnenuhr“ haben die Kl&#228;ger eingewandt, ihnen seien zu wenige Fl&#228;chen mit alten Reben zugeteilt worden. Dem ist das Flurbereinigungsgericht nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen.</p>
<p>Die alten Reben der Kl&#228;ger h&#228;tten bei der Landabfindung in der Flurbereinigung nicht ber&#252;cksichtigt werden m&#252;ssen, weil der Flurbereinigungsbeh&#246;rde die besondere Bedeutung dieser Rebst&#246;cke f&#252;r das Weingut nicht bekannt gewesen sei. Zwar habe die Beh&#246;rde gewusst, dass die Kl&#228;ger an der Zuteilung alter Reben interessiert seien. In diesem Interesse unterschieden sie sich jedoch nicht von einer Vielzahl anderer, an der Flurbereinigung teil­nehmender Betriebe. Auf die besondere Wichtigkeit der alten Reben gerade f&#252;r ihr Weingut h&#228;tten die Kl&#228;ger auch nicht im Flurbereinigungsverfahren hingewiesen. Deshalb habe die Flurbereinigungsbeh&#246;rde die Kl&#228;ger nicht anders behandeln m&#252;ssen als &#228;hnliche Betriebe, die Fl&#228;chen mit alten Reben in die Flurbereinigung eingebracht h&#228;tten.</p>
<p><strong>Quelle</strong>: <a href="http://www.justiz.rlp.de/justiz/nav/a0b/a0bc3768-b0b2-11d4-a737-0050045687ab,,,,2be70a9f-3079-06fd-35a3-11bb63b81ce4.htm">Urteil vom 5. Dezember 2007, Aktenzeichen: 9 C 11190/06.OVG</a></p>
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		<title>Verbot „F&#252;hrer-Wein&#8221;: Auch Mussolini-Wein-Etiketten verbieten &#8211; Vertrieb eine Provokation in S&#252;dtirol</title>
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		<pubDate>Thu, 20 Sep 2007 14:06:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Weinrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Meraner Gemeinder&#228;tin der S&#220;D-TIROLER FREIHEIT, Reinhild Campidell, begr&#252;&#223;t die Beschlagnahme der „F&#252;hrer-Wein-Etiketten&#8221; in S&#252;dtirol durch die Staatsanwaltschaft Bozen. Laut Medienberichten wird jedoch mit keinem Wort Bezug auf den Duce-Wein genommen. Laut Campidell ist es mehr als verwunderlich, dass in S&#252;dtirol der Vertrieb der Mussolini-Etiketten weiterhin erlaubt ist. Auch der Verkauf des Mussolini-Kalenders, der j&#228;hrlich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Meraner Gemeinder&#228;tin der S&#220;D-TIROLER FREIHEIT, Reinhild Campidell, begr&#252;&#223;t die Beschlagnahme der „F&#252;hrer-Wein-Etiketten&#8221; in S&#252;dtirol durch die Staatsanwaltschaft Bozen. Laut Medienberichten wird jedoch mit keinem Wort Bezug auf den Duce-Wein genommen. Laut Campidell ist es mehr als verwunderlich, dass in S&#252;dtirol der Vertrieb der Mussolini-Etiketten weiterhin erlaubt ist. Auch der Verkauf des Mussolini-Kalenders, der j&#228;hrlich erscheint, muss unterbunden werden.</p>
<p><strong>Hintergrund dieser Nachricht ist folgendes:<br />
</strong><br />
<span id="more-15"></span><br />
Der Leitende Bozner Staatsanwalt, Cuno Tarfusser hat am Mittwoch die Etiketten des “F&#252;hrer”-Weines beschlagnahmen lassen: Die Kellerei Lunardelli aus Udine hat auf einigen ihrer Weinflaschen Adolf Hitler, Heinrich Himmler, Rudolf Hess und Karl D&#246;nitz abgebildet.<br />
Schon vor &#252;ber zehn Jahren sind auch in S&#252;dtirol Weinflaschen mit dem Konterfei von Adolf Hitler aufgetaucht. Jetzt haben die Ermittler die gesetzliche Handhabe, um den Wein bzw. die Etiketten aus dem Verkehr zu ziehen. Die gestrige Beschlagnahme von Etiketten und Druckmatrizen fu&#223;t auf dem Gesetz Nr. 15 aus dem Jahr 2005, das die „Verherrlichung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ ahndet. Ein Straftatbestand, den Tarfusser durch die Darstellung von Adolf Hitler und anderen Nazigr&#246;&#223;en auf Weinflaschen als gegeben ansieht. Es ist nicht auszuschlie&#223;en, dass auf die Sicherstellung der Etiketten und Matrizen auch jene der bereits in Umlauf befindlichen Flaschen folgen k&#246;nnte.</p>
<p>Die Etiketten sind auf Flaschen angebracht, die die Kellerei mit Sitz in Udine im Rahmen ihrer „Geschichts-Reihe“ als „F&#252;hrerwein“ vermarktet. Ein Etikett zeigt beispielweise Adolf Hitler beim Hitlergru&#223;, darunter stehen die Worte „Ein Volk, ein Reich, ein F&#252;hrer“. Ebenfalls im Angebot: Hitler-Schaumwein und Schnaps sowie eine „Mussolini-“ und eine „Kommunismus“-Reihe.</p>
<p>Quelle: <a href="http://http://openpr.de/news/159323/Verbot-Fuehrer-Wein-Auch-Mussolini-Wein-Etiketten-verbieten-Vertrieb-eine-Provokation-in-Suedtirol.html">openpr.de</a></p>
<p><a href="http://www.kiefer-woerner.de">Berichtet durch RA Holger Kiefer, Kanzlei f&#252;r Neue Medien, Arbeit und Steuern</a></p>
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