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EUGH gibt grünes Licht für die Einfuhr von Alkohol nach Schweden durch Privatpersonen

Privatpersonen ist es verboten, alkoholische Getränke einzuführen. Dieses Verbot bedeutet, dass derjenige, der alkoholische Getränke aus anderen Mitgliedstaaten einführen möchte, dies ausschließlich über das Systembolag tun kann. Das Systembolag ist verpflichtet, jedes alkoholische Getränk auf Bestellung und auf Kosten des Verbrauchers zu beschaffen, sofern es keine Einwände hat.
Nach dem schwedischen Alkoholgesetz erfolgt der Verkauf von [...]

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